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|  Minikurs Islam
(c) Orientdienst
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Was Weltmission ist und wieso sie auch heute wichtig ist, besprechen wir in diesem Bereich des Evangeliumsnetzes. Dieser Bereich wurde von Dr. Andreas Bartels, Campus für Christus, gestaltet. 
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Die nicht-islamische Welt: "Haus des Krieges" (dar al-harb)


Nach islamischer Auffassung hat Gott als Schöpfer und Herr der
Welt den Islam, wie Mohammed ihn gelehrt und praktiziert hat, als
die eine, wahre und unverfälschte Religion anerkannt (Sure 3,19; 5,
3). Der Islam ist die ursprüngliche, schöpfungsgemäße
Religion der ganzen Menschheit (Sure 30,30). Folglich soll der Islam über
den Bereich der ganzen Welt ausgebreitet werden.
Das Grundmodell
Die traditionelle islamische Lehre teilt daher die Bevölkerung
der Erde in zwei große Blöcke auf: einerseits das "Haus des
Islam" (dar al-islam), in dem die koranische Offenbarung anerkannt und
das islamische Recht praktiziert wird (vgl. dazu: Minikurs Islam "Umma
- die islamische Gemeinschaft" in Orientierung 1/99), und andererseits
das "Haus des Krieges" (dar al-harb), in dem die islamische Ordnung erst
aufgerichtet werden muss. Dies soll geschehen - und geschah auch in der
Anfangszeit der islamischen Ausbreitung - durch "Dschihad", Anstrengung
auf dem Weg Allahs, in der Regel gleichbedeutend mit militärischer
Eroberung (vgl. dazu Sure 9, 29). Das bedeutet nicht, dass alle Bewohner
der eroberten Gebiete gezwungen wurden, Muslime zu werden. Juden und Christen
konnten ihre Religion beibehalten und sie im Rahmen der islamischen Ordnung
auch in einem gewissen Maß praktizieren (vgl. dazu: Minikurs "Schutzbefohlene"
in Orientierung 4/98).
Außerdem gab es noch das "Haus des Vertrages" oder "Haus des Bundes"
(dar al-`ahd), Gebiete, mit denen die islamische Umma zeitlich befristete
Verträge abgeschlossen hatte. Das änderte aber nichts an der
Tatsache, dass nach der Sicht des traditionellen islamischen Rechts das
"Haus des Islam" und die übrige Welt einander grundsätzlich feindlich
gegenüberstanden und die Scharia eigentlich nur ein "einseitiges Kriegsvölkerrecht
(mit Regeln für die »Kampfpausen«)" kannte (Erwin Gräf
und Hilmar Krüger, Artikel "Völkerrecht" in: Lexikon der islamischen
Welt, Stuttgart Berlin Köln 1992, S. 276f). "Im klassischen Islam
gibt es also nur islamische Normen für das Verhältnis des islamischen
Staates zu nichtislamischen Individuen und Staaten mit dem Ziel ihrer Unterwerfung
und ihrer An- bzw. Eingliederung in die umma." (a.a.O., S. 276)
Geschichtliche Entwicklungen
Die starre traditionelle Aufteilung ist im Grunde durch die historischen
Entwicklungen längst überholt. Im Verlauf der Geschichte wurde
eine Reihe von Verträgen zwischen der islamischen Gemeinschaft als
ganzer oder einzelnen Teilgebieten mit nicht-islamischen Staaten geschlossen,
die nicht nur als zeitlich befristete Waffenstillstandsregelungen zu verstehen
sind. Andererseits gab es schon lange vor der Abschaffung des osmanischen
Kalifats durch Atatürk im Jahre 1924 kein einheitliches "dar al-islam"
mehr. Zeitweilig hatten zwei oder drei Kalifate nebeneinander bestanden.
Islamische Staaten führen heute Kriege gegeneinander und schließen
Abmachungen untereinander - ähnlich wie mit nicht-islamischen Staaten.
Lebendigkeit der traditionellen Vorstellungen
Der alte Gedanke, dass die Völkerwelt in "dar al-islam" und "dar
al-harb" zerspalten sei, ist dennoch bei vielen Muslimen weiterhin erstaunlich
lebendig. Der Konflikt zwischen Serben und Albanern im Kosovo z.B.
wurde von vielen nicht als ethnischer Konflikt sondern als "christlicher"
Angriff gegen "den Islam" angesehen. Die Politik nicht-islamischer Staaten
wird schnell verdächtigt, in ihrer Zielsetzung islam-feindlich zu
sein und den Muslimen Schaden zufügen zu wollen.
Besonders im Islamismus sind solche Vorstellungen und der Gedanke der
Ausbreitung des Islam mit militärischen Mittel weiterhin vorhanden.
Das Konzept des "Dschihad" als bewaffnetem Kampf für die Verteidigung
oder Ausbreitung des Islam ist immer wieder "abrufbar" und emotional stark
motivierend. Der "Dschihad" islamistischer Gruppierungen richtet sich allerdings
auch - und oft sogar vorrangig - gegen die Regierungen islamischer Staaten,
deren Politik in den Augen der Islamisten "unislamisch" ist und bekämpft
werden muss.
Humanistische Interpretationen
Andererseits finden wir bei modernen Muslimen eine humanistischer geprägte
Interpretation und Einstellung gegenüber dem "dar al-harb": Die
Ausbreitung des Islam soll gewaltfrei geschehen durch Information über
den Islam, die Darstellung seiner Einfachheit und Überlegenheit und
durch das vorbildliche Leben von Muslimen; Krieg ist (entsprechend solcher
humanistischer Auffassung) nach dem Koran nur gerechtfertigt als Verteidigungskrieg,
um das Leben der Muslime aber auch die Ehre des Islam zu schützen;
der Normalzustand im Zusammenleben der islamischen Welt mit nichtis-lamischen
Staaten ist der Friede, nicht nur ein Waffenstill-stand und schon gar nicht
der Krieg.
Sicherlich meine viele Muslime - gerade auch solche, die in Europa aufgewachsen
und stark von humanistischem Gedankengut beeinflusst worden sind - das
auch so. Einige sehen jedoch solch eine "friedfertige" Interpretation möglicherweise
nur für eine Übergangszeit als gültig an, bis etwa die islamische
Welt wieder zu ihrer Einheit zurückgefunden hat oder der Islam in
einzelnen Gegenden so erstarkt ist, dass er es sich leisten kann, Gewalt
und Druck anzuwenden.
Lebensmöglichkeiten für Muslime im "dar al-harb"
Muslime können grundsätzlich in einem Land leben, das zum
"dar al-harb" gehört, solange ihnen die freie Ausübung ihrer
Religion ermöglicht wird, d.h. sie zu nichts gezwungen werden, was
ihnen verboten ist, und sie das tun können, zu was sie verpflichtet
sind. Viele sind sich bewusst, dass sie dort in besonderer Weise in Gefahr
stehen, ihren Glauben zu verlieren oder den Islam nur relativ oberflächlich
zu praktizieren. (Vielleicht sind auch aus diesem Grund viele Muslime in
der Diaspora in stärkerem Maß vorsichtig oder ablehnend
gegenüber missionarischen Bemühungen als in islamischen Ländern).
Wenn ein Leben nach den Regeln des Islam in einem Land nicht möglich
ist, sollte ein Muslim - nach dem Vorbild Mohammeds - in ein Land auswandern,
in dem er den Islam frei und ungehindert praktizieren kann.
Als im vergangenen Jahr diskutiert wurde, ob Muslime ein schriftliches
Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
unterschreiben könnten, wurde diese Frage in einer Erklärung
der IGMG (vom 24. Januar 1999) im wesentlichen positiv beantwortet
- mit der Begründung: das Grundgesetz "enthält keine den islamischen
Lehren zuwiderlaufenden Inhalte und erfüllt die in der islamischen
Geschichte von Gelehrten aufgestellte Bedingung für die Akzeptanz
einer ursprünglich nicht islamischen Rechtsordnung". Im selben Schreiben
wird davor gewarnt, nur zum Schein eine solche Erklärung zu unterzeichnen,
da Muslime z.B. nach Sure 16,92 verpflichtet sind, Verträge einzuhalten.
KM 
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