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Gemeinden und Kirchen Vorgestellt Hintergrundinfos, Menschen und Strukturen, Anfragen, Einschätzungen und Analysen |
Evangelische-reformierte KircheWir zitieren aus einer Selbstdarstellung der reformierten Kirche: "Die reformierten Kirchen haben ihre Wurzeln in der Reformation des 16. Jahrhunderts. Zu ihren Vätern zählen: Ulrich Zwingli (1484-1531), der Reformator Zürichs, und Johannes Calvin (1509-1564), der Reformator Genfs. Beide setzten auf eine radikale Erneuerung (Reformation) der Kirche. Sie gaben den traditionellen Ablauf der Messe auf und feierten ihre Gottesdienste mit Gebet, Bibellesungen, Predigt und Psalmengesang.
Reformierte Kirchen gibt es - neben lutherischen und katholischen Kirchen - auf allen Kontinenten. 208 reformierte Kirchen aus weltweit 102 Ländern sind im Reformierten Weltbund zusammengeschlossen. Die Zahl der Christinnen und Christen mit reformiertem Bekenntnis wird auf über 70 Millionen geschätzt.
In Deutschland wurden während des 19. Jahrhunderts in vielen Gebieten Lutheraner und Reformierte in einer Evangelischen Kirche zusammengefaßt. Im Nordwesten Deutschlands jedoch blieben die beiden Konfessionen selbständig nebeneinander bestehen.
Die Evangelisch-reformierte Kirche wurde 1882 gegründet, als Kaiser Wilhelm I. den reformierten Gemeinden in seinem preußischen Herrschaftsgebiet die Einberufung einer eigenen Synode ermöglichte. Reformierte Gemeinden in Ostfriesland, der Grafschaft Bentheim, der Grafschaft Lingen und der Herrschaft Plesse schlossen sich zu einer eigenständigen Kirche zusammen.
Was ist kennzeichnend für die Reformierten?
Ihre Kirchen zeichnen sich durch nüchterne Sachlichkeit aus (keine Altäre, keine Kruzifixe, keine Wandmalereien). Die Gottesdienste haben eine schlichte Liturgie. Im Mittelpunkt der Gottesdienstordnung steht die Predigt. Besonders gepflegt wird der Psalmengesang. Die Gemeinden und die Gesamtkirche werden durch Presbyterien (Kirchenräte) und Synoden geleitet. Als Bekenntnisschriften gelten vorbehaltlich weiterführender schriftgemäßer Glaubenserkenntnis die altkirchlichen Bekenntnisschriften: das Apostolicum, das Athanasianum, das Nicaeno-Constantinopolitanum sowie der Heidelberger Katechismus von 1563 und die Barmer Theologische Erklärung von 1934. Die Gemeinden wählen ihre Pfarrerinnen und Pfarrer in eigener Verantwortung. Die Gemeinden ordnen ihre Angelegenheiten selbständig. Den Synoden wird vorgelegt, was in der Gemeinde nicht hat entschieden werden können. (Subsidiaritätsprinzip)" |
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