Eine Spende ist in Deutschland bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer abzugfähig und bedarf bei einem Betrag von bis zu EUR 200,- pro Einzelüberweisung keiner besonderen Spendenquittung. Der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug ist ausreichend.
Trotzdem stellen wir zu Beginn eines neuen Jahres jedem Spender eine Spendenquittung aus, sofern uns Name und Anschrift bekannt sind. Sollten Sie eine Spendenquittung benötigen und nicht erhalten haben, dann melden Sie sich bitte bei uns und teilen Sie uns Name, Anschrift und um welche (Einzel-)Spende es sich handelt mit.